Betriebsanweisungen
Zu den organisatorischen Maßnahmen rund um den Arbeitsschutz gehört das Bereitstellen einer Betriebsanweisung. Die Betriebsanweisung schreibt den Umgang eines Beschäftigten am Arbeitsplatz mit einer Maschine, einem Gefahrstoff oder einer bestimmten Tätigkeit vor. Sie bietet eine erste Übersicht über Gefahren, Verhaltensweisen und die zu benutzende PSA.

Beratung
Bei Fragen rund um das Thema Betriebsanweisungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, berate Sie und fertige die für Ihren Betrieb erforderlichen Betriebsanweisungen an.

Maschinen & Tätigkeiten
Zu meist routinemäßige Arbeiten, bei denen es genau auf Grund dieser Routine gilt, die Aufmerksamkeit aufrecht zu erhalten. Aber auch auf die grundlegenden Verhaltensweisen und die zu benutzende PSA muss hingewiesen werden.

Gefahrstoffe
Wie der Name schon sagt, verbirgt sich hier eine Gefahr, welche oftmals unterschätzt wird. Beim Umgang mit Gefahrstoffen sind Sie, als Arbeitgeber, laut GefStoffV §0211 97711959 verpflichtet eine Betriebsanweisung für Ihre Beschäftigten bereitzustellen.
GefStoffV (PDF)