Flucht- und Rettungspläne
Für alle gewerblich genutzten Gebäude, sowie für Gebäude oder Einrichtungen in denen Erwerbstätige beschäftigt werden, hat der Arbeitgeber nach den Forderungen des § 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A 2.3 einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte es erfordern.
Ich berate Sie gerne ausführlich rund um das Thema Flucht- und Rettungspläne. Nehmen Sie Konatkt zu mir auf und wir finden gemeinsam die optimale Lösung für Ihren Standort.
Für das Anfertigen spielt es keine Rolle, ob ein ausführlicher Gebäudeplan vorliegt oder Sie keinerlei Zeichnungen besitzen.
Mit inbegriffen ist eine Begehung des Standortes insbesondere zur Überprüfung:
- von Flucht- und Rettungswegen,
- der Einrichtung von Feuerlöschern und Erste-Hilfe-Standorten,
sowie das Gemeinsame Festlegen eines geeigneten Sammelplatzes.
Mit einer modernen Software erstelle ich nach DIN ISO 23601 gut lesbare, übersichtliche und an die Gegebenheiten Ihres Unternehmens angepasste Flucht- und Rettungspläne.